Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand & Netzwerk-Konzept (1) Die UvK Vertriebs-GmbH (nachfolgend „UvK“) betreibt unter regio-g.de eine Marketing-Plattform zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. (2) Das Partnerunternehmen (nachfolgend „Partner“) tritt diesem Netzwerk bei, um regionale Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Regio-G“) an Endkunden zu veräußern und/oder als Akzeptanzstelle für diese zu fungieren. (3) Der Regio-G ist kein Währungsersatz, sondern berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme einer vorab zwischen UvK und dem Partner abgestimmten Rabattaktion oder eines spezifischen Angebotsvorteils.

§ 2 Vertrieb und Finanzfluss (1) Der Verkauf der physischen oder digitalen Regio-G erfolgt direkt durch den Partner in dessen Betriebsstätte an den Endkunden. (2) Die aus dem Verkauf der Gutscheine durch den jeweiligen Partner erzielten Erlöse verbleiben in voller Höhe direkt bei Selbigem. (3) Der Partner ist verpflichtet, die Gutscheine gemäß den vereinbarten Konditionen des Netzwerks auszugeben und einzulösen.

§ 3 Gebühren und Initiatoren-Modell (1) Für die Bereitstellung der Infrastruktur, die Prüfung der Angebote und die überregionale Vermarktung erhebt UvK vom Partner eine Jahresgebühr. (2) Initiatoren-Vorteil: Partner, die aktiv zur Erweiterung des Netzwerks beitragen und neue Betriebe erfolgreich als Partner werben („Initiatoren“), erhalten Sonderkonditionen. Dies kann in Form einer reduzierten Jahresgebühr oder einer Provisionsgutschrift erfolgen, die individuell im Partnervertrag festgeschrieben wird.

§ 4 Pflichten der Partnerbetriebe (1) Der Partner verpflichtet sich, die mit UvK abgestimmten Rabattaktionen für Inhaber eines gültigen Regio-G zu gewähren. (2) Die Rabattaktionen werden vorab durch UvK auf Qualität und Konsistenz geprüft, um einen hohen Standard des regionalen Angebots zu gewährleisten.

§ 5 Haftung und Gewährleistung (1) UvK haftet lediglich für die Bereitstellung der Plattform und die Vermittlung der Marketingdienstleistungen. (2) Die Erbringung der rabattierten Leistung obliegt allein dem jeweiligen Partnerbetrieb. UvK übernimmt keine Haftung für die Qualität der durch die Partner erbrachten Waren oder Dienstleistungen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.